Zielgruppe:
• Pflegefachkräfte stationärer und ambulanter Einrichtungen
Um was geht’s?
Das Infektionsschutzgesetz hat eine wesentliche Bedeutung in der täglichen Pflegepraxis. Ziel des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Ausbreitung zu verhindern. Es definiert die Rolle des Robert-KochInstitutes, seiner Kommissionen und der Gesundheitsämter und stellt
damit grundsätzliche Strukturen zur Zusammenarbeit und zur Regelkonformität auf. Damit Pflegefachkräfte dem Infektionsschutz entsprechend arbeiten und demzufolge ihren Beitrag zum Bevölkerungsschutz vor übertragbaren Krankheiten leisten, ist eine regelmäßige Belehrung zum Infektionsschutzgesetz eine Pflichtunterweisung, die alle 2 Jahre absolviert werden muss.
Inhalte:
• Definition wesentlicher Begrifflichkeiten
• Funktion des RKI
• Funktion der Gesundheitsämter
• Epidemiologische Überwachung
• Meldepflichtige Krankheiten nach §6
• Meldepflichtige Nachweise nach §7 (Labormeldepflicht)
• Meldepflichtige Personen
• Namentliche und nicht-namentliche Meldung
• Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
• Schutzimpfungen und Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
• Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
• ZUR INFO: Gerne gehen wir individuell auf Ihre inhaltlichen Wünsche zum Schulungsthema ein. Bitte lassen Sie uns per Mail
oder in einem gemeinsamen Telefonat Ihre Sonderwünsche zukommen. Bitte beachten Sie, dass für diesen Service eine Aufwandspauschale von 25,00€ berechnet wird!
Schulungsdauer: 2 – 4 h