Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder nach DGUV 304-001 / FeV
Die Qualität in der heutigen Erste Hilfe Aus- und Fortbildung beginnt bei dem Ausbilder (m/w/d). Dieser muss nicht nur fundierte Fachkenntnisse in Erster Hilfe besitzen, sondern auch über didaktische und pädagogische Kompetenzen verfügen, die eine abwechslungsreiche und spannende Unterrichtsplanung und -gestaltung ermöglichen. Damit du bestmöglich gerüstet bist, um selbstständig Erste-Hilfe-Kurse zu planen und zu halten, wirst du in dieser Ausbildung mit allen wesentlichen Kompetenzen ausgestattet.
WAS MACHT EIN ERSTE-HILFE-AUSBILDER?
UMFANG DER AUSBILDUNG
56 UE (1 UE = 45 Minuten), verteilt auf 2 Module (jeweils Freitag – Sonntag)
TERMINE
1. Modul (Online-Lehre + Selbststudium):
07.10.2022, 08:00 – 17:30 Uhr
08.10.2022, 08:00 – 17:30 Uhr
09.10.2022, 08:00 – 15:30 Uhr
2. Modul (Präsenz + Selbststudium):
21.10.2022, 08:00 – 17:30 Uhr
22.10.2022, 08:00 – 17:30 Uhr
23.10.2022, 08:00 – 15:30 Uhr
INHALTE
- Pädagogische und lernpsychologische Grundlagen
- Methodik und Didaktik in der Kursgestaltung
- Wiederholung und Vertiefung des Fachwissens und der Fertigkeiten zur Ersten Hilfe
- Einsatz unterschiedlicher Medien und Unterrichtsformen
- Zeitmanagement und Unterrichtsstruktur
- Grundlagen der DGUV 304.001 und der DGUV Vorschrift 1 §§24-28
- Praktische Lehrübungen
- Abschlussprüfung (schriftliche Klausur und praktische Lehrprobe)
- Informationen zur Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder

VORAUSSETZUNGEN ZUR TEILNAHME:
Um an der Ausbildung teilnehmen zu können, musst du bitte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mind. 18 Jahre alt
- gute Deutschkenntnisse
- Medizinisch-fachliche Qualifikation:
- Nachweis einer Erste-Hilfe-Grundausbildung (klassischer Erste-Hilfe-Kurs, mind.9 UE)
Einen Erste-Hilfe-Kurs findest du hier!
- Nachweis einer Erste-Hilfe-Grundausbildung (klassischer Erste-Hilfe-Kurs, mind.9 UE)
- Mind. Sanitätshelferausbildung mit dokumentierter und erfolgreich abgeschlossener Prüfung (mind. 48 UE)
Hier geht es zum SAN48! - Alternativ: abgeschlossene berufliche Ausbildung im Gesundheitswesen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeut, o.Ä.*)
- Ein abgeschlossenes pädagogisches Studium kann teilweise für die pädagogische Qualifikation angerechnet werden. Bitte kontaktiere uns hierzu.
*Ist die medizinisch-fachliche Qualifikation bei Beginn der Ausbildung älter als 3 Jahre, muss eine aktuelle Fortbildung im Umfang von mindestens 16 UE nachgewiesen werden! (Personen mit einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen oder bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Die ärztliche Approbation wird als medizinisch-fachliche Grundqualifikation und dauerhafte Fortbildung anerkannt. Siehe hierzu DGUV 304.001 S.12)